von Prof. Dr. Uwe Hillebrand, Wolfenbüttel
Die Kirchensteuer wird in Deutschland nach der Verfassung von den Finanzämtern des jeweiligen Bundeslandes eingezogen, wobei zwar nicht alle christlichen Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer erheben, wohl aber die evangelische und die katholische Kirche, bei denen sie die Haupteinnahmequelle darstellt. Im Jahre 2006 betrugen diese Einnahmen für beide Großkirchen zusammen 8,136 Milliarden Euro. In wenigen weiteren Staaten gibt es solch eine Kirchensteuer, weltweit sind die meisten christlichen Kirchen auf Spenden angewiesen. Außerhalb des Christentums gibt es keine Kirchensteuer.
Im Gegensatz zu den Kirchen kann ein Sportverein seine Mitgliedsbeiträge nicht vom Finanzamt einziehen lassen. Dabei ist eine Kirche nichts anderes als ein Verein, nämlich eine Vereinigung gläubiger Menschen, in der man durch die Taufe automatisch Mitglied wird. Die Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag. Zusätzlich zur Kirchensteuer bekommen die Kirchen noch Jahr für Jahr ca. 14 Milliarden Euro an Subventionen von Bund, Ländern und Kommunen, wozu auch Steuerbefreiungen gerechnet werden müssen. Im Folgenden wird gezeigt werden, wofür diese Zuwendungen von der Kirche verwendet werden. Natürlich stammen die Subventionen im Endeffekt alle von Steuerzahler, von wem sonst? Und der ist bekanntlich hoch verschuldet, da die Schulden des Staates die seinen sind. Es würde der Kirche gut zu Gesicht stehen, wenn sie ihren Beitrag zum Schuldenabbau leisten würde und zumindest auf einen Teil der Zuwendungen verzichten würde. Bei etwas gutem Willen könnte sie es leicht tun (s. dazu bei Vermögen).
Jedoch ist das alles den Kirchen nicht genug. Zusätzlich verlangen sie darüber hinaus bei Ehen, in denen die besser verdienende Ehepartnerin bzw. der Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist oder einer Religionsgemeinschaft angehört, die keine Kirchensteuer erhebt, ein so genanntes Kirchgeld. Dies muss von einem verheirateten Kirchenmitglied gezahlt werden, das zugleich relativ wenig verdient oder gar kein Einkommen hat und deswegen wenig oder keine Kirchensteuer zahlen muss. Alle Bundesländer haben, ganz im Sinne der Kirchen, die gesetzlichen Voraussetzungen für diese ungerechte Erhebung des Kirchgeldes geschaffen. Selbst wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, zahlen muss man dennoch.
Da die Einkünfte aus der Kirchensteuer durch die vermehrten Kirchenaustritte ständig sinken, ist der Finanzbedarf der Kirchen gestiegen, weshalb das Kirchgeld ihrer Meinung nach angebracht ist. Nur auf diese Weise könnten sie weiterhin ihre sozialen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen. In den nächsten Abschnitten wird dagegen gezeigt werden, dass die Kirchen in den allermeisten Fällen nichts oder sehr wenig Geld für diese sozialen Aufgaben ausgeben. Mit den viel gerühmten sozialen Leistungen der Kirchen ist es nämlich nicht weit her.
Als eine moralische Begründung der Kirchensteuer hört man immer wieder vom kulturellen Einfluss der christlichen Kirchen auf unsere Gesellschaft. Würde das zutreffen, dann hätten wir uns folgerichtig zu einer kriminellen Gesellschaft entwickeln müssen. Denn viele Jahrhunderte lang hat die christliche Kirche das Morden de facto zum Heilsprinzip erklärt, selbstverständlich ausschließlich das Morden im Namen der Kirche. Das geschah, weil der Gott der Kirche es so wollte, sozusagen zur Ehre Gottes, sodass man der Kirche jeglichen moralischen Anspruch aberkennen muss, was zu oft vergessen wird. Denn sie hat das Recht, den moralischen Zeigefinger zu erheben, schon lange verloren.
Diskutiert man mit gläubigen Anhängern einer christlichen Kirche –es gibt ja auch nichtgläubige Anhänger – über ihre Kirche, kommt ziemlich bald von ihrer Seite das Argument, die Kirche sei viel im sozialen Bereich tätig und gäbe damit ihr Geld für die Gemeinschaft aus. Sie würde mit ihrem Geld die kirchlichen Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Einrichtungen für Behinderte und andere soziale Einrichtungen finanzieren. Gerade dies trifft nicht zu. Alle die genannten Institutionen werden nämlich zum ganz überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand finanziert, die Kirchen steuern lediglich höchstens 8 % ihrer Einnahmen aus der Kirchensteuer bei. Und ihr Anteil ist seit 1995 überdies noch gesunken. Trotz allem liegt das Disziplinarrecht in diesen Institutionen stets bei den Kirchen!
Bei der Finanzierung konfessionell gebundener Kindergärten beträgt der Anteil der öffentlichen Hand im Durchschnitt 75 %, 15 % zahlen die Eltern, und nur 10 % werden aus Mitteln der Kirchen bestritten. Dennoch werden die Arbeitsbedingungen von den Kirchen vorgeschrieben. Erzieherinnen und sonstige Mitarbeiter müssen Mitglied der betreffenden Kirche sein. Treten Sie aus der Kirche aus, verlieren sie ihren Arbeitsplatz. Versteht man das unter Religionsfreiheit? Konfessionelle Kindergärten stellen also den seltenen Fall dar, dass jemand in einer Firma das Sagen hat, dem sie nicht gehört.
Für die kirchlich gebundenen Schulen gilt, dass die Kirchen etwa 10 % der Kosten zu der Finanzierung beisteuern, den großen Rest zahlt wieder die öffentliche Hand. Darüber hinaus übernimmt das jeweilige Bundesland bei nicht konfessionsgebundenen Schulen Ausbildung und Besoldung der Religionslehrerlnnen. Bei nahezu allen konfessionellen Krankenhäusern gilt, dass sie so gut wie vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das betrifft sowohl den Betrieb der Krankenhäuser als auch die notwendigen Investitionen. Dessen ungeachtet drohen die Kirchen bei sinkenden Einnahmen durch die Kirchensteuer mit einem Rückzug aus dem Krankenhauswesen. Daran kann man sehen, dass ein studierter Theologe mathematisch nicht unbedingt begabt ist. Denn die Mathematik lehrt: Zieht man nichts von nichts ab, ändert sich dadurch nichts. Inzwischen wird jedem klar sein, dass die beiden Großkirchen für die kirchlichen Seniorenheime normalerweise ebenfalls keinen Cent ausgeben.
Die sozialen Flaggschiffe der beiden Großkirchen sind die kirchlichen Einrichtungen Caritas und Diakonisches Werk. Wer jetzt meint, die beiden Großkirchen würden wenigstens dafür ihren letzten Heller aufwenden, der ist auch hierbei einem großen Irrtum erlegen. Diese beiden im sozialen Bereich tätigen Einrichtungen finanzieren sich zu 70% aus Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20% aus Zuschüssen des Staates und zu 3 bis 5% aus Kirchensteuern. Der verbleibende Rest wird durch Spenden abgedeckt. Nach neueren Untersuchungen beträgt der Anteil der Kirchen gerade mal noch 1,8 %. Desgleichen übernimmt die Kirche bei Misereor, dem Hilfswerk der katholischen Kirche, nur einen kleinen Teil der Kosten. Die Kirchen verstehen sich gerne als Träger der Einrichtungen, dabei tragen sie gar nicht, und Tatsachen werden schlicht verdreht. Die deutsche Bischofskonferenz räumt zunächst bereitwillig ein, dass die staatlichen Zuschüsse für die Caritas bis zu fast 100 % ausmachen, aber gleich im nächsten Satz weist sie auf den hohen finanziellen Einsatz der katholischen Kirche für die sozialen Belange der deutschen Gesellschaft hin. Der Leser wundert sich ein wenig über diese Äußerung, da die katholische Kirche, wie ausgeführt, im Höchstfall 1,8 % der Kosten beisteuert.
Nach all dem drängt sich die Frage auf, was die beiden Großkirchen von den Einnahmen aus der Kirchensteuer nun eigentlich selber bezahlen. Man könnte dabei auf die Idee kommen, dass sie wohl für die Ausbildung ihrer Theologen aufkommen werden. Weit gefehlt, denn die Finanzierung der Lehrstuhlinhaber an den theologischen Fakultäten der Universitäten, deren Mitarbeiter und die notwendigen Hochschuletats zahlen brav die Länder. Ein Theologieprofessor ist also ein Landesbeamter, was den Kirchen aber nicht recht ist, wenn der sich auf einmal selbstständig macht und sein Insiderwissen dazu benutzt, öffentlich auszusprechen, was von den Erzählungen der Kirchen zu halten ist. Die menschliche Wahrheit ist dann oft eine andere als die göttliche Wahrheit. Entlassen können sie diese in ihren Augen Dissidenten nicht, sie sind zum Glück Beamte auf Lebenszeit.
Doch die Besoldung der Pastoren übernehmen die Kirchen in der Tat ganz, je nach Konfession werden 60 – 70 % der Kirchensteuer für die Gehälter der Pastoren und sonstigen Mitarbeiter verwendet. Dabei wird ein Pastor wie ein Regierungsrat bzw. Oberregierungsrat bezahlt. Der Rest der Kirchensteuer fließt in die Bereiche Verwaltung, Sachkosten, Kirchenbauten, Bildung und Soziales. Bischöfe und Erzbischöfe erhalten ihr Gehalt wieder vollständig aus dem Etat der öffentlichen Hand. Genau gesagt bekommen die Kirchen von den jeweiligen Bundesländern Staatsleistungen, so genannte Dotationen, von denen sie die Gehälter bezahlen. Im Bundesland Bayern werden die Gehälter sogar direkt von der Landesregierung übernommen, die Würdenträger werden folglich direkt vom Steuerzahler entlohnt, obgleich eine Staatskirche nach Artikel 140 des Grundgesetzes auch in Bayern verboten ist, was – nicht nur bedingt durch die erwähnte Vorgehensweise der Landesregierung – nicht wenige überraschen mag.
Die Staatsleistungen gehen letztlich auf die Enteignungen der Kirchen zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches nach dem Reichsdeputationshauptschluss aus dem Jahre 1803 zurück. In dieser Säkularisation wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst und der Klerus enteignet. Seitdem wurden Kaiser gekrönt und Grenzen verändert, ein Diktator legte Deutschland in Schutt und Asche, aber die Kirchen bestehen unbeeinflusst davon auf ihr vermeintliches Recht und Eigentum. Und wie kamen die zum Eigentum? Nun, Hexen- und Ketzerverbrennungen sowie Judenpogrome hatten Opfer, und die besaßen natürlich Eigentum, und das gehörte nachher halt anderen. Ebenso wurden Dokumente, aus denen die Besitzverhältnisse hervorgingen, in großem Maßstab gefälscht. Als Fazit daraus erhalten heutzutage die Kirchen zum Ausgleich für den Verlust an die Fürsten vor über 200 Jahren jedes Jahr von neuem vom Steuerzahler der hoch verschuldeten Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der keiner christlichen Konfession angehört, fürstlich bemessene Gelder. Die Steuerzahler sind somit Nachfolger der Fürsten, freilich nur finanziell.
Der Lohn, den die Bischöfe erhalten, fällt nicht gerade gering aus. Sie werden vergleichbar hohen Landesbeamten bezahlt und beziehen Gehälter entsprechend den Beamtenbesoldungsstufen B5 bis B11, was je nach Bundesland einem Grundgehalt von ungefähr 7000 € bis 10650 € entspricht. Der Erzbischof von Köln z.B. wird dabei wie ein Staatssekretär entlohnt. Werden die Beamtengehälter erhöht, steigen im selben Maß die Staatsleistungen, sodass dann die Gehälter der Bischöfe erhöht werden können. Außerdem bekommen die Herren Dienstwohnung und Dienstwagen gestellt. Demzufolge sind die Bischöfe zwar direkt Kirchenbeamte mit Pensionsanspruch, aber, wie man sieht, indirekt (fast) Landesbeamte.
Zum Vergleich: Ein Professor an einer westdeutschen Universität erhält nach der Reform der Professorenbesoldung als höchste Dotierung (W3) ein Grundgehalt von durchschnittlich 4700 € (Stand ist jeweils 2008). Wissenschaft ist in Deutschland ersichtlich weniger wert als Glauben. Jedenfalls meinen das wohl die Parlamentarier. Denn die Begehrlichkeiten der Kirchen sind eine Sache, ihre Umsetzung in einem Parlament in Gesetze eine andere. Und die Kirchen brauchen dazu nicht einmal eine Lobby, denn sie haben die politischen Parteien.
Alle, die Steuern bezahlen, werden, ob sie wollen oder nicht, zu Geldgebern der Kirchen, Konfessionslose genauso wie Muslime oder Juden. Dabei machen allein die Konfessionslosen bereits zum jetzigen Zeitpunkt rund 30 % der Bevölkerung aus. Und die Tendenz ist ansteigend. Jemand, der aus Überzeugung aus der Kirche ausgetreten ist, kann sich also nicht dagegen wehren, dass er trotzdem über seine Steuern die Kirche, von der er nichts mehr wissen wollte, finanzieren muss.
Letzte Änderung: 07.03.2010
Es gibt sicherlich noch weitere widersprüchliche Argumente der Kirche. Sollte dem Leser solch ein Widerspruch auffallen, so kann er diesen gerne dem Verfasser und den anderen Lesern mitteilen.
Die Mitteilung sollte relativ kurz und prägnant sein und kann über die Kontaktseite oder als Leserbeitrag in Eingabeformular am Ende dieser Seite versendet werden.