von Prof. Dr. Uwe Hillebrand, Wolfenbüttel
Hat ein Mensch in seinem Leben auch nur eine Sünde begangen, so verwehrt ihm die christliche Kirche die spätere Aufnahme in den Himmel. Denn durch eine Sünde, sagt die kirchliche Lehre, wird der Mensch von Gott getrennt. Ob Gott das gleichfalls so sieht, ist nicht bekannt. Will er aber dennoch in den Himmel kommen, kann er die Sünde beichten. In der Beichte bekennt sich der Mensch zu seinen Sünden und übernimmt auf diese Weise die Verantwortung für sie. In der katholischen Kirche findet die Beichte als Privatbeichte unter vier Augen zwischen dem Beichtenden und seinem Beichtvater, einem Priester, statt. Am Ende einer Beichte legt der Priester dem Beichtenden eine Buße auf, etwa muss er dreimal ein bestimmtes Gebet sprechen, und erteilt sodann die Absolution (Lossprechung). Damit wird der Sünder wieder mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt gleichermaßen für seine Mitmenschen, die aber davon bedauerlicherweise nichts erfahren, für die Kirche und die gesamte Schöpfung, sodass jetzt einer Aufnahme in den Himmel nichts mehr im Wege steht. In der evangelischen Kirche gibt es neben der Privatbeichte noch im Rahmen eines Gottesdienstes die Allgemeine Beichte der gesamten in der Kirche anwesenden Gemeinde, wobei der Priester allen Anwesenden die Absolution erteilt.
Während die evangelische Kirche allgemein von Sünde spricht, wird dieser Begriff in der katholischen Lehre differenziert betrachtet. Dort gibt es die Todsünde und die lässliche Sünde. Unter einer Todsünde versteht die katholische Kirche eine schwerwiegende Sünde, z.B. Mord, Ehebruch oder auch den Abfall vom Glauben, fraglos die schwerste aller Sünden. In einigen anderen Kulturkreisen wird das zuletzt genannte »Vergehen« sogar mit dem Tode bestraft, und dies im 21. Jahrhundert! Aufgrund einer Todsünde, die nicht gebeichtet wird, kommt man unweigerlich in die Hölle. Wenn es allerdings gar keine Hölle gibt, wie maßgebliche Theologen meinen, erhebt sich die Frage, wohin solche Sünder denn dann kommen. Dagegen ist eine lässliche Sünde nur ein kleiner Verstoß gegen Gott oder die Mitmenschen. Dazu zählen z.B. schlechte Gedanken, was immer das auch sei, Unbeherrschtheit und anderes mehr.
Im Laufe der Jahrhunderte hat sich die Definition einer Todsünde hin und wieder mal geändert. Jetzt hat der Vatikan neue herausgegeben, wie etwa den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder die Umweltverschmutzung. Wer also ein Stück Papier achtlos auf den Bürgersteig wirft, der muss damit rechnen, dass er dafür nach seinem Ableben in der Hölle landet, falls es sie noch gibt. Bei der nächsten Beichte sollte er daher unbedingt an diesen Vorfall denken.
Interessant ist hierbei die katholische Vorstellung vom Ausmaß und Ablauf der Vergebung. Begeht jemand eine Todsünde, indem er etwa seinen Nachbarn erschlägt, und bereut er danach in der Beichte seine Tat, wird ihm seine Schuld vergeben und er ist mit Gott wieder versöhnt. Es ist unfair, dass ihm die Menschen anschließend obendrein den Prozess machen. Wenn ihm Gott verziehen hat, dann müssten ihm doch die Menschen erst recht verzeihen.
Eine lässliche Sünde hingegen wird dem Sünder in der Beichte wohl verziehen, aber bestraft werden muss er nun mal, daran führt bei Gott kein Weg vorbei. Denn durch das Ablegen der Beichte werden die zeitlich begrenzten Sündenstrafen, – die Sünden sind vergeben, nicht aber ihre Folgen – nicht erlassen. Wird also im Beispiel der Nachbar nicht erschlagen, sondern bloß beschimpft, so bleibt das nicht ohne Folgen, da das Beschimpfen des Nachbarn sicherlich eine lässliche Sünde ist. Die Wertigkeit von Todsünde einerseits und lässlicher Sünde andererseits lässt auf ein eigenartiges Gerechtigkeitsempfinden der katholischen Kirche schließen.
Sollen die zeitlich begrenzten Sündenstrafen wenigstens teilweise bereits hier auf Erden reduziert werden, muss der Sünder zusätzlich zur abgelegten Beichte einen Ablass beantragen. Dabei werden ihm, der durch die Beichte wieder in den Zustand der Gnade gekommen ist, gute Werke wie soziales Engagement, Gebete oder Pilgerfahrten als weitere Buße auferlegt. Denn wer etwa an 300 Tagen, einmal täglich, ein und dasselbe Gebet sprechen soll, dem muss eine Sache schon sehr Leid tun, ansonsten würde er das nicht durchhalten. Um sich dabei nicht zu verzählen, kann als Zählhilfe der Rosenkranz verwendet werden. Im Heiligen Jahr 2000 hatte der damalige Papst einen Ablass für die gesamte Kirche erlassen, einen Generalablass ohne Ansehen der Person. Eine willkommene Gelegenheit, drohende Sündenstrafen für ablasswürdige Missetaten endlich loszuwerden. Manch einer mag versucht gewesen sein, schnell etwas Schlimmes zu tun, was man seit langem tun wollte, und was einem durch diesen Ablass sofort wieder verziehen wurde, zumindest vom Papst. Darüber hinaus nach oben reichende Konsequenzen können nur vermutet werden. Als Buße auferlegte Pilgerfahrten fördern den Tourismus der Region, was besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen wichtig ist.
Natürlich muss der Sünder darauf vertrauen können, dass solch ein Ablass von Gott anerkannt wird, weil auch hierbei wie so oft gilt, dass dieser dazu von der Kirchenadministration nicht gefragt worden ist. Den klassischen Ablasshandel, bei dem sich die Reichen von den Sünden freikaufen konnten und der ein lukratives Geschäft für die Kirche war, gibt es inzwischen nicht mehr, am Ablasskonzept selbst hält die katholische Kirche fest. Protestanten kennen keinen Ablass, was im Vergleich zu den Katholiken eine eindeutige Benachteiligung darstellt. Papst Paul VI. hat 1967, nachdem er sich vorher ganz gewiss mit seinem Herrn darüber abgesprochen hat, für die katholischen Gläubigen die Lehre vom Ablass neu festgelegt. Seitdem gibt es den teilweisen und den vollkommenen Ablass. Die Bedingungen für einen Ablass regelt ein Handbuch der Ablässe, in dem man nachlesen kann, was eine hierin beschriebene Sünde kosten würde. Ist sie zu teuer, macht man sie besser nicht.
Letzte Änderung: 07.03.2010
Es gibt sicherlich noch weitere widersprüchliche Argumente der Kirche. Sollte dem Leser solch ein Widerspruch auffallen, so kann er diesen gerne dem Verfasser und den anderen Lesern mitteilen.
Die Mitteilung sollte relativ kurz und prägnant sein und kann über die Kontaktseite oder als Leserbeitrag in Eingabeformular am Ende dieser Seite versendet werden.
Beitrag von Klaus Dede
Es fehlt das Stichwort »Exkommunikation«, die ja auch eine Kirchenstrafe ist.
Beispiel:
Pius XII., den Ratzinger heilig sprechen möchte, hat zwar jeden, der eine kommunistische Partei wählte exkommuniziert, nicht aber Adolf Hitler, obwohl dieser den Aufbau einer Konkurrenz-Religion in Deutschland betrieb. Dass er für den Mord an Juden und anderen menschen verantwortlich ist, fällt wohl unter die lässlichen Sünden.
Kann mir das jemand erklären?
Erstellt am 11.10.2008
Beitrag von R. Gabriel
Hier muss ich Herrn Dede widersprechen. Mord ist eine Todsünde die nur durch einen Priester in der sakramentalen Beichte vergeben werden kann.
Ferner ist beim Beichten einer Todsünde zu beachten das der Priester sie vergeben kann, nicht »muss«. Der Priester übt hier die Gerichtsbarkeit Gottes aus. Wie auch bei weltlichen Richtern liegt es im Ermessen des Priesters zu entscheiden.
Da die Todsünde nicht die Regel unter den Menschen ist beziehe ich mich im Weiteren auf die »normale« Sünde. Jesus ist für unsere Sünden am Kreuz gestorben. Wer an ihn glaubt und im Glauben an ihn stirbt wird auch in den Himmel kommen. Ganz ohne Beichte. (Jes.53,5) (Joh.3,16) (1.Kor.15,3-6) Diese Information bringt die Kirche freilich nicht in den Vordergrund weil sie sich sonst zum Teil überflüssig macht.
Erstellt am 19.02.2009